Kostenübernahmekategorien
Es gibt medizinische Leistungen, die durch Ihre Krankenkasse finanziell übernommen werden und andere, die Sie in der Arztpraxis selbst bezahlen müssen. Hier geben wir Ihnen einen Überblick, um gut informiert entscheiden zu können, welche Angebote für Sie in Frage kommen.
Privatärztliche Leistungen
Betriebliche Gesundheitsförderung
Erstattung durch Versicherung – Förderung im Rahmen SGB V § 20
Für Führungskräfte wird das Gesundheitspaket mit dem Arbeitgeber abgerechnet.
Für den Basis-Check-Up wird im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung mit dem Arbeitgeber abgerechnet. Pro Mitarbeiter gilt ein steuerfreier Freibetrag von bis zu 500 € jährlich.
Für individuelle Gesundheits-Checks ist die Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen im Allgemeinen gewährleistet, wenn medizinisch notwendige und sinnvolle Untersuchungen durchgeführt werden. Die Rechnungen werden auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ausgestellt.
Wunschleistungen (IGeL)
Weil unser kassenärztliches Leistungsspektrum nicht alle sinnvollen Maßnahmen zur optimalen Vorsorge, Diagnostik und Behandlung vollständig abbildet, bieten wir Ihnen zusätzlich Wunschleistungen bzw. sogenannte Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) an. Diese ärztlichen Wunschleistungen sind nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), werden aber in den meisten Fällen von den privaten Krankenversicherern und Beihilfestellen unterstützt. Sie stellen eine Ergänzung zur Regelversorgung durch die Krankenkassen und eine ganz persönliche Investition in die eigene Gesundheit dar. Alle Wunschleistungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Kassenärztliche Leistungen